SUS 4/2018

Staatliches Label wie gestalten?

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner drückt aufs Tempo. Bis zum Frühherbst 2019 sollen die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für ein staatliches Tierwohllabel auf freiwilliger Basis stehen. Es gibt zwar noch kein Konzept, wie den Landwirten die Mehrkosten erstattet werden sollen. Doch schon jetzt ist klar, dass die zweite und dritte Stufe mit den Vorgaben Außenklimareiz und Strohhaltung Nischen bleiben. Ob das Label Breitenwirkung erlangt wird davon abhängen, welchen Zulauf die Einstiegsstufe erfährt.

Klöckner hat hier Kriterien im Blick, die deutlich über dem gesetzlichen Standard liegen und dennoch für konventionelle Betrieben um­­setzbar sind. Die Erzeugerseite hat dies mit „ITW Plus“ aufgegriffen und Anforderungen leicht über denen der Initiative Tierwohl formuliert. Der Aufschrei der Tierschützer, die bereits die ITW für eine Farce halten, ließ nicht lange auf sich warten. Ein weiterer Knackpunkt ist die Herkunftsangabe. Sie soll optional und nicht verpflichtend sein. Branchenverbände wünschen sich aber die Kennzeichnung als Marktinstrument und Außenschutz.

Das Ministerium hat viel Arbeit vor sich, bis ein ausgereiftes Konzept für das staatliche Tierwohllabel steht. Wir haben im Brennpunkt "Staatliches Label wie gestalten?" in der neuen SUS 4/2018 vier Experten gefragt, welche Schwerpunkte gesetzt werden sollten.