Backhaus: Brauchen endlich Klarheit beim Kastenstand

Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat die Bundes­regierung aufgefordert, endlich den Entwurf einer überarbeiteten Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) vorzulegen. Denn ein Vorschlag der länderoffenen Arbeitsgruppe „Haltung von Sauen in Kastenständen“, an der auch Mecklenburg-Vorpommern mitgearbeitet habe, läge bereits seit Längerem vor, erklärte der Minister in einer Rede im Landtag. „Warum das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft trotz Vorliegen der Ergebnisse aus der AG Kastenstand, dem erarbeiteten Eckpunktepapier und nach mehrmaliger Aufforderung bisher keinen Gesetzesentwurf vorgelegt hat, ist unverständlich“, sagte Backhaus.

Eine bundeseinheitliche Festlegung der Anforderungen an den Kastenständen für Sauen während der Besamung und des Abferkelns sei notwendig, damit die Schweine­halter Rechtssicherheit für einen erforderlichen Umbau der Schweineställe erhalten. Gleichzeitig werde der Tierschutz in der Schweinehaltung verbessert. So sei auch Mecklenburg-Vorpommern für eine deutlich kürzere Nutzungsdauer des Kastenstandes. „Wir sprechen hier von maximal acht Tagen im Deckbereich und von maximal fünf Tagen im Abferkelbereich“, so Backhaus.

Backhaus wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in Mecklenburg-Vorpommern seit Dezember 2017 ein „Leitfaden zur Einhaltung der tierschutzrechtlichen Anforderungen an die Schweinehaltung“ vorliegt. Er enthält neben Empfehlungen für besagte Kastenstände auch Empfehlungen zur Vermeidung von Kannibalismus oder zum Beschäftigungsmaterial, also für mehr Tierwohl in den Schweineställen.