Baurecht: Erleichterungen für Tierwohlställe

Die Bundesregierung will den Bau oder Umbau von Ställen für mehr Tierwohl erleichtern. Hierzu wollenInnen- und Bauminister Horst Seehofer (CSU) und die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, Änderungen beim Baugesetzbuches vornehmen. Ein Gesetzentwurf zur Anpassung des Baurechts soll zeitnah vorgelegt werden, kündigten die beiden Ministerien an. Bisher steht einem Umbau zum Tierwohlstall häufig das Bau- und Planungsrecht im Weg. Denn bestehende Stallanlagen verlieren beim Umbau oftmals den baurechtlichen Bestandsschutz. Dann wird für den Umbau ein Bebauungsplan bzw. vorhabenbezogener Erschließungsplan notwendig. Dieser Schritt ist aber teuer, langwierig und kann das Vorhaben auch ganz zum Erliegen bringen. Die Problematik kann insbesondere entstehen, wenn für die Verbesserung des Tierwohls eine größere Stallfläche nötig ist, obwohl die Tierzahl konstant bleibt. Die Vorlage eines Bebauungs- bzw. Erschließungsplans soll bei Tierwohlställen künftig entfallen, so die Ministerien. Wer mehr Platz für den bestehenden Tierbestand schaffen will, dürfe nicht ausgebremst werden, so die beiden Bundesminister. Experten begrüßen daher den Vorstoß Berlins. Tierwohlställe sollen daher baurechtlich privilegiert behandelt werden.
Allerdings werden Tierwohlställe auch durch Umweltauflagen oftmals ausgebremst. Und mit der Änderung des Baugesetzbuches ist der Zielkonflikt zwischen Tier- und Umweltschutz nicht gelöst. Bemängelt wird zudem, dass es bislang kein konkretes Finanzierungskonzept für den politisch und gesellschaftlich gewollten Umbau der Tierhaltung in Deutschland gibt.