Deckzentrum: Bundesrat beschließt drastische Verschärfungen

Auf Drängen der grünen Agrarminister soll das Platzangebot im Deckzentrum stark steigen.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung im dritten Anlauf eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung beschlossen. Dadurch kommt es insbesondere bei der Haltung der Sauen im Deckzentrum zu drastischen Verschärfungen. Die Ausgestaltung der Haltung der Sauen im Deckzentrum wurde auf Drängen der Bundesländer mit grünen Agrarministern mehrfach nachjustiert. Wie der Deutsche Bauernverband (DBV) berichtet, ist im jüngsten Beschluss nun ein Platzangebot von 5 m² je Sau im Deckzentrum vorgesehen. Dieses soll in einen Liegebereich, einen Aktivitätsbereich und einen Rückzugsbereich aufgeteilt werden können. Nach dem jetzigen Beschluss ist nach einer Übergangsfrist von acht Jahren die Gruppenhaltung im Deckzentrum geplant. Die einzige Ausnahme bildet der Zeitraum während der Besamung. Hier sollen die Sauen bis zu fünf Tage im Kastenstand einzeln gehalten werden dürfen. Sauenhalter, die ihre Deckzentren nicht umbauen wollen, müssen den Betrieb nach fünf Jahren einstellen.
Der DBV sieht mit den geplanten Änderungen erhebliche Herausforderung für die Betriebsleiter aufkommen. So erhöht die weitgehende Gruppenhaltung das Risiko von Rangkämpfen, Verletzungen und verminderten Fruchtbarkeitsleistungen. Und das erhöhte Platzangebot von 5 m² je Sau ist in herkömmlichen Deckzentren selbst mit umfangreichen Umbaubauarbeiten kaum bzw. nicht umsetzbar. Die Betriebe müssten bei gleichbleibender Sauenzahl neuen Stallkapazitäten für die Sauen im Deckzentrum schaffen. Dies stößt wiederum auf baurechtliche Grenzen, was die Betriebe mit Sauenhaltung vor nahezu unlösbare Aufgaben stellt. Es ist zu befürchten, dass die drohenden Verschärfungen für das Deckzentrum zu einer weiteren Beschleunigung des Strukturwandels innerhalb der deutschen Sauenhaltung führen. Einige Tierschutzverbände feiern den Beschluss des Bundesrates als Meilenstein.