Mastanlage Haßleben: Urteil mit Signalwirkung?

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat vergangene Woche die Baugenehmigung für die Wiederinbetriebnahme einer ehemaligen DDR-Schweinemastanlage in Haßleben (Uckermark) mit fast 40.000 Tieren aufgehoben. Mit viel Aufsehen hatten Anfang Juni der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Deutsche Tierschutzbund gegen die Baugenehmigung bzw. das zuständige Landesumweltamt geklagt. Die Richter folgten nun der Argumentation der Kläger und bezeichneten die Anlage aus bauplanungsrechtlichen Gründen als nicht genehmigungsfähig. Unter anderem sei noch zu klären, ob für das Projekt ein Bebauungsplan notwendig ist und die Öffentlichkeit im damaligen Genehmigungsverfahren entsprechend beteiligt wurde. Aller Voraussicht nach ist der Rechtsstreit damit nach fast 14 Jahren aber immer noch nicht beendet. Der niederländische Investor Harrie van Gennip und das Landesumweltamt haben bereits angekündigt, in Berufung gehen zu wollen.
Welche Auswirkungen das jetzige Urteil auf andere Stallbau-Klagen haben könnte, ist unklar. Denn entscheidend für die Aufhebung der Baugenehmigung waren nicht die von den Tier- und Umweltschützern sowie einer Bürgerinitiative ins Feld geführten Bedenken hinsichtlich Tierwohl oder Umweltschäden, sondern eine fehlerhafte Anwendung des Baurechts.