Güllebehälter: Länder streben bundeseinheitliche Regeln an

Aller Voraussicht nach werden die Anforderungen an den Bau und die Unterhaltung von Jauche-, Gülle- und Sickersaftbehältern (JGS-Anlagen) künftig bundeseinheitlich geregelt. Mit überraschend klarer Mehrheit haben sich in der vergangenen Woche sowohl der Agrar- als auch der Umweltausschuss des Bundesrates für eine entsprechende Ergänzung der von der Bundesregierung vorgelegten Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ausgesprochen. Sollten die Empfehlungen des Ausschusses Eingang in die Verordnung finden, müssen neue Güllebehälter mit einem Gesamtvolumen von mehr als 25 Kubikmetern künftig generell mit einem Leckageerkennungssystem ausgerüstet sein. Für bestehende Behälter soll diese Verpflichtung im Grundsatz ebenfalls gelten, es sei denn, eine nachträgliche Leckageerkennung ist technisch nicht machbar oder unverhältnismäßig.

Den Nachweis dafür sollen die Landwirte erbringen müssen. Vorgeschrieben werden soll laut Ausschussempfehlung eine Sachverständigenprüfung bestehender Anlagen. Bei JGS-Anlagen, die vor 1971 in Betrieb genommen wurden, soll diese Prüfung binnen vier Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung erfolgen müssen. Für neuere Anlagen sollen längere Fristen gelten. Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2001 in Betrieb genommen wurden, sollen binnen zwölf Jahren überprüft sein müssen. Werden bei der Überprüfung Mängel festgestellt, soll der Betreiber zur unverzüglichen Beseitigung verpflichtet werden. Der Deutsche Bauernverband (DBV) warnte vor massiven Investitionskosten für tierhaltende Betriebe, sollten bestehende JGS-Anlagen in großem Umfang nachgerüstet werden müssen.
Schärfere Auflagen für JGS-Anlagen würden dem DBV zufolge zu einem beschleunigten Strukturwandel in der Schweine- und Rinderhaltung führen. Der Bestandsschutz für einige hunderttausend Güllebehälter dürfe nicht ausgehöhlt werden, mahnte der DBV.

Auf das Unverständnis des DBV stoßen zudem die im Rahmen der Verhandlungen zur Anlagenverordnung vorgebrachten Forderungen einiger Bundesländer, auch die geltenden Regelungen zur Mindestlagerkapazität von Gülle von sechs auf neun Monate zu verschärfen. 
Der Bundesrat wird aller Voraussicht nach am 23. Mai sein Votum zur AwSV abgeben. Die Bundesregierung muss anschließend entscheiden, ob sie die geforderten Änderungen akzeptiert oder einen neuen Entwurf vorlegt.  (AgE)