Haltungs-VO: NRW mit neuem Kompromissvorschlag

NRW hat eine neue Kompromisslösung zur Haltungs-VO vorgestellt.

Nordrhein-Westfalen hat im Streit über eine Neuregelung der Kastenstandhaltung von Sauen einen neuen Kompromissvorschlag ausgearbeitet. Dieser sieht vor, dass der Ausstieg aus der Kastenstandhaltung im Deckzentrum innerhalb einer Übergangsfrist von acht Jahren erfolgt. Danach wäre eine Fixation der Sau nur noch für den kurzen Zeitraum der Belegung zulässig. Ansonsten müssen die Tiere in Gruppen gehalten werden.

Während der Übergangsfrist will man eine Haltung in vorhandenen Kastenständen erlauben, wenn die Sau beim Ausstrecken der Gliedmaßen in Seitenlage auf kein bauliches Hindernis stößt. In Bezug auf den Abferkelbereich will man bei den bereits bekannten Gesetzesnovellierungen bleiben. Das würde bedeuten , dass die Verweildauer im Ferkelschutzkorb nach einer Übergangsfrist von 15 Jahren auf fünf Tage gesetzt wird und die Abferkelbuchten eine Größe von mindestens 6,5 m2 aufweisen müssen.

In der von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Protokollerklärung sollen die Forderungen der von Bündnis 90/Die Grünen regierten Länder zur Umbauförderung Berücksichtigung finden. Danach sollen sowohl Betriebe gefördert werden, die bereits vor Fristende umrüsten, als auch solche, die über die Anforderungen der Verordnung hinaus Umrüstungen vornehmen. Sollte sich für den neuen Kompromissvorschlag eine Ländermehrheit abzeichnen, könnte in der Bundesratssitzung am 3. Juli über die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung abgestimmt werden (AgE/Eigene Recherche).


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