Haltungsverordnung: Neuer Entwurf mit Licht und Schatten

Der neue Entwurf zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung soll nicht nur die Kastenstandhaltung regeln. Es werden auch strengere Vorgaben zu Stallklima, Fütterung und Beschäftigungsmaterialien gemacht.

Der neueste Entwurf zur Novelle der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ist veröffentlicht und liegt den politischen Gremien zur weiteren Beratung vor. Darin sollen nicht nur die Anforderungen aus dem Magdeburger Urteil übernommen werden. Auch die Vorgaben aus dem EU-Audit zum Kupierverzicht finden Berücksichtigung. Da wichtige Forderungen aus der Wirtschaft nicht berücksichtigt wurden, fallen die Reaktionen zum Entwurf gemischt aus.

Positiv zu werten ist, dass die Mindestgröße einer Bewegungsbucht auf eine Bruttofläche von 6,5m² festgelegt wurde. Allerdings gilt diese Größenvorgabe nicht nur für Neubauten. Von einem Bestandsschutz für Betriebe, die erst kürzlich und zum Teil mit staatlicher Förderung auf Bewegungsbuchten mit kleinerer Grundfläche umgerüstet haben, ist nicht mehr die Rede.

Kritik gibt es an den Kastenstandbreiten im Deckstall. Hier soll ein dreistufiges Größensystem angewendet werden, welches sich an der Schulterhöhe der Sau orientiert. Allerdings besteht eine Sauengruppe nicht aus einer konstanten Anzahl kleiner, mittlerer und großer Tiere. Die Betriebe müssten also Reservestände vorhalten, um jede Sau ihrer Größe nach aufstallen zu können. Das wiederrum hat direkten Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit und das Genehmigungsrecht.

Bei der Kastenstandlänge sind 220 cm festgelegt. Unklar ist, ob das die Fläche unter dem Trog miteinbezieht. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Vorgabe in Altbauten aufgrund der vorhandenen Gebäudeachsen und Güllekanäle kaum umsetzbar sein.

Kritisiert werden auch die Vorschriften zu Klima und Beschäftigung. Der neuen Formulierung zu den Schadgasen nach darf der Grenzwert für Ammoniak im Aufenthaltsbereich der Schweine zu keinem Zeitpunkt überschritten werden. Der bisherige Passus dazu lautet, dass es keine dauerhafte Überschreitung geben darf.

Die tagesrationierte Fütterung soll mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten verboten werden. Hintergrund ist die Forderung, dass alle Tiere gleichzeitig fressen können sollen.

An der Beispielliste für Beschäftigungsmaterialien wird bemängelt, dass hier zwar Stroh, Heu und Sägemehl gelistet sind. Weichholz oder Sisalseile, die sich in der Initiative Tierwohl bewährt haben, dagegen nicht genannt werden.

Quelle: BRS und eigene Recherche