Kastenstandbreite: Straathof erleidet Niederlage vor Gericht

Wie das Oberverwaltungsgericht Magdeburg mitteilte, wurde die Berufungsklage der DEMVA GmbH gegen eine tierschutzrechtliche Anordnung des Landkreises Jerichower Land abgewiesen. In dem vorangegangenen Bescheid wurde dem Betrieb auferlegt alle belegten Kastenstände so zu gestalten, dass jede Sau ungehindert aufstehen, sich hinlegen sowie den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken kann. Als Vorgabe der Regelung gilt eine Kastenstandbreite entsprechend dem Stockmaß der Sau. Alternativ wird auch die Möglichkeit akzeptiert, dass das Tier seine Gliedmaßen in die beiden benachbarten leeren Kastenstände durchstecken kann.
 
Der zur Straathof-Unternehmensgruppe gehörende Betrieb hatte Beweisanträge vorgebracht, die u. a. eine aus der Anordnung resultierende, erhebliche Verletzungsgefahr für die Sauen dokumentieren. Diese sind jedoch mit der Begründung abgelehnt worden, dass es sich im aktuellen Verfahren um die Klärung reiner Rechtsfragen handele. In seiner Anordnung beruft sich der Landkreis auf den § 24 Abs. 4 Nr. 2 der Tierschutznutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV).
 
Um bei einzelnen Bestimmungen der aktuellen TierSchNutztV den Auslegungsspielraum zu beschränken und den Veterinärbehörden eine Hilfestellung für ihre Kontrollen zu bieten, einigten sich die Tierschutzreferenten des Bundes und der Länder 2010 auf sogenannte Ausführungshinweise. Darin fanden mit Hinweis auf tierschutzrelevante Verletzungsgefahren durch zu breite Kastenstände diverse Lösungsvorschläge Berücksichtigung. Die Ausführungshinweise in Niedersachsen empfehlen eine  Kastenstandbreite 65 bzw. 70 cm.
 
Mit der nun getroffenen Entscheidung wird sich die DEMVA GmbH aller Vorrausicht nach nicht zufrieden geben. Wie die Anwaltskanzlei des Unternehmens in einer Pressemeldung mitteilte, erwägt der Betrieb beim Bundesverwaltungsgericht die Zulassung der Revision zu beantragen, da es um die Auslegung von Bundesrecht geht und das Verfahren grundsätzliche Bedeutung hat.Noch nicht abzusehen ist auch, welche Auswirkungen die Entscheidung auf das noch laufende Verfahren bezüglich eines Tierhaltungsverbot gegen Adrianus Straathof hat.