Länder wollen bestehende JGS-Anlagen schützen

Bayern und Rheinland-Pfalz haben sich auf einen weitgehenden Bestandsschutz für Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle oder Silagesickersaft (JGS-Anlagen) verständigt. Das geht aus ihrem gemeinsamen Antrag zum Entwurf einer Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) hervor, der jetzt dem Bundesrat zugeleitet wurde. Danach sollen JGS-Anlagen, die bei Inkrafttreten der Anlagenverordnung bereits errichtet sind, lediglich den Anforderungen entsprechen müssen, die nach den jeweils geltenden landesrechtlichen Regelungen zu beachten waren. Nur bei Verdacht auf erhebliche oder gefährliche Mängel soll die jeweilige Behörde eine Prüfung der Anlage durch einen Sachverständigen anordnen können.Die Anlagenverordnung war bereits im Frühjahr 2014 vom Bundesrat beschlossen worden. Bei der Verordnung geht es um bundeseinheitliche Anforderungen an die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen. Dies läuft in weiten Teilen auf eine Verschärfung von Vorgaben hinaus, die bislang allenfalls auf Länderebene geregelt sind. JGS-Anlagen sind in die vom Bundesrat beschlossene AwSV bislang vollständig einbezogen; Ausnahmen für Bestandsanlagen sind nicht vorgesehen. Dies hatte in Politik und Verbänden für erheblichen Ärger gesorgt. Vertreter aller politischen Parteien hatten vor einer massiven Beschleunigung des Strukturwandels gewarnt, sollten die Bestandsanlagen im Nachhinein strengen Anforderungen unterworfen werden. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hatte vor diesem Hintergrund seine Zustimmung zu der vom Bundesumweltministerium erarbeiteten Verordnung verweigert, die seither auf Eis liegt. Gleichzeitig hat der Minister die Anlagenverordnung mit der Neufassung des Düngerechts verknüpft. Eine Einigung über die Novelle der Düngeverordnung macht Schmidt von einer zufriedenstellenden Lösung für bestehende JGS-Anlagen in der AwSV abhängig. Zum Showdown wird es aller Voraussicht nach Mitte Mai im Bundesrat kommen, wenn das Düngegesetz, die Düngeverordnung und die Anlagenverordnung abschließend im Bundesrat behandelt werden sollen. AgE