Niedersachsen fördert Bau von Güllelager
Das Land Niedersachsen stellt 10 Mio. € für Investitionen in Lagerstätten von Gülle, Jauche oder Festmist zur Verfügung. Die Förderrichtlinie gab Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast bekannt. Die Antragsfrist läuft vom 11. bis 27. Juni 2019. Anträge nimmt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen entgegen.
Die Eckpunkte der Förderrichtlinie:
- Förderfähig sind separate Baukörper zur Lagerung von Gülle, Jauche und Festmist sowie die erforderlichen Nebenbestandteile und Nebenkosten.
- Zuwendungsempfänger sind landwirtschaftliche Unternehmen. Betriebe mit mehr als 2,0 Großvieheinheiten pro Hektar (GV/ha) werden nur gefördert, wenn die Verbringung des Dunganfalls des über 2,0 GV/ha hinausgehenden Viehbesatzes auf Grundlage von Abnahmeverträgen gewährleistet ist.
- Der Fördersatz beträgt 35 %, für Junglandwirte 40 %.
- Die Investition muss sich auf mindestens 25.000 € netto belaufen. Maximal förderfähig sind Kosten von 200.000 €. Die Errichtung darüber hinausgehender Lagerkapazitäten steht der Förderung nicht entgegen.
- Prosperitätsgrenze (Summe der positiven Einkünfte): 150.000 € bzw. bei Ledigen 120.000 €.
- Falls die Baugenehmigung nicht wie vorgesehen mit dem Antrag vorgelegt werden kann, ist sie nachzureichen. Eine Bewilligung kann erst nach Vorlage erteilt werden, was aber noch 2019 erfolgen muss.
- Maßnahmen, die bereits begonnen wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Der Verwendungsnachweis mit Auszahlungsantrag ist bis zum 1.11.2020 vorzulegen.