Nur noch fünf Tage in der Abferkelbucht!

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) geht den nächsten Schritt für die Neufassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung für Schweine. So will das Ministerium heute die Länder- und Verbändebeteiligung zur Änderung der Verordnung einleiten. Mit dem Verordnungsentwurf sollen mehr Platz und Tierwohl im Stall geschaffen werden. Vorgesehen ist konkret, dass nach einer Übergangsfrist die Fixationszeit von Sauen deutlich verkürzt, die Länge des Kastenstands und die Mindestgröße der Abferkelbucht erhöht werden. Im Deckzentrum will Berlin die zulässige Fixationsdauer von Sauen im Kastenstand von ca. 35 auf 8 Tage senken. Die Mindestlänge der Kastenstände soll 220 cm statt der bisher üblichen 200 cm betragen. Die Mindestbreite soll der Widerristhöhe der Tiere abzüglich ca. 17 % entsprechen. Wobei drei Größenklassen angestrebt werden.
Kräftige Verschärfungen soll es zudem im Abferkelbereich geben. Hier sollen die Sauen zukünftig nur noch fünf Tage um den Geburtszeitraum herum fixiert werden. Auch hier soll die Kastenstandlänge zukünftig 220 cm statt den bisher üblichen 200 cm betragen. Neu ist außerdem die Mindestgröße der Abferkelbucht: In der Abferkelbucht muss eine für die Sau uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche von mindestens 5 m² zur Verfügung stehen und die Sau muss sich ungehindert umdrehen können. Die Übergangsfrist soll 15 Jahre betragen. Nach 12 Jahren müssen die Betriebe ein verbindliches Umstellungskonzept vorlegen sowie, falls erforderlich, einen Bauantrag gestellt haben. Die Behörden können im Einzelfall zur Vermeidung unbilliger Härten eine Verlängerung um längstens zwei Jahre genehmigen.