Sachsen-Anhalt erwägt Einführung des Tierschutz-Verbandsklagerechts

In Sachsen-Anhalt hat der Landtag über die Einführung einer Tierschutz-Verbandsklage sowie Mitwirkungsrechte für anerkannte Tierschutzvereine beraten. Anschließend wurde der von der Linksfraktion eingebrachte Gesetzesentwurf am vergangenen Donnerstag (30.1.) in die zuständigen Ausschüsse verwiesen. Der Vorlage der Oppositionsfraktion zufolge sollen künftig anerkannte Tierschutzorganisationen ihr Wissen zur Durchsetzung tierschutzrechtlicher Vorschriften, beispielsweise beim Tierschutzgesetz, direkt bei der Behörde einbringen können. Folgt die Behörde dem Einwand nicht, sollen anerkannte Tierschutzvereine den Behördenentscheid per Verwaltungsgericht überprüfen lassen können. Eine entsprechende Regelung gibt es bereits in anderen Bundesländern. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte und sein Landesverband Tierschutz Halle begrüßten die Gesetzesvorlage. Jetzt könnten die Abgeordneten beweisen, dass sie zu ihren Wahlaussagen stünden. Zur Landtagswahl im März 2011 hätten SPD, Grüne und Linke versprochen, die Tierschutz-Verbandsklage einzuführen, erinnerte der Tierschutzverband. Die Landes-CDU habe sich zwar in ihren Wahlaussagen gegen die Tierschutz-Verbandsklage gestellt. Man appelliere aber an die Union, dem Beispiel Saarland zu folgen, wo die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage im Juni 2013 mit Zustimmung aller Fraktionen beschlossen worden sei.  (AgE)