Schweiz: Vollspalten nur noch bis 2018 erlaubt

In der Schweiz müssen die heute üblichen Vollspaltenböden in der Schweinehaltung gemäß Tierschutzverordnung bis zum 31. August 2018 auf ein Zweiflächensystem umgebaut werden. Dabei sind 1/3 Vollspalten und 2/3 feste Fläche vorgeschrieben. Zudem gelten dann neue Mindestflächen (siehe Tabelle). Allein auf Grund der höheren Mindestfläche pro Mastschwein werden in den bestehenden Gebäuden mit Vollspalten etwa 30% der Mastplätze verloren gehen. Verschiedene Betriebe dürften zudem wegen ihrer eher ungünstigen Lage Schwierigkeiten haben, eine Bewilligung für einen Umbau zu erhalten. Der Schweizer Dachverband Suisseporcs macht frühzeitig auf diese Problematik aufmerksam. Um abschätzen zu können, wie viele Mastplätze ab dem 31.8.2018 nicht mehr in der Produktion sein werden, soll nun einen umfangreiche Fragebogenaktion gestartet werden. Erste Ergebnisse werden im Juni erwartet.

Zeitraum 25-60 kg LG 60-85 kg LG 85-110 kg LG über 110 kg LG
bis 31.8.2018 0.45 0.65 0.65 1.65
ab 1.9.2018 0.60 0.75 0.90 1.65