TA Luft soll tiergerechte Haltungsverfahren würdigen

Die Bundesregierung will bei der anstehenden Novellierung der „Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft“ (TA Luft) offenbar Zielkonflikte zwischen dem Umwelt- und dem Tierschutz entschärfen. Bei den Vorsorgeanforderungen für große, immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Tierhaltungsanlagen sei eine Öffnungsklausel für tiergerechte Haltungsverfahren vorgesehen, teilte die Regierung jetzt in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP im Bundestag mit.

Danach soll die Öffnungsklausel den Genehmigungsbehörden ermöglichen, bei Haltungsverfahren, die dem Tierwohl dienen, von den allgemein gültigen Anforderungen abzuweichen, wenn deren Anwendung nicht möglich sei. Für qualitätsgesicherte Haltungsverfahren, die nachweislich das Tierwohl verbessern, will man eine Expertengruppe einberufen, die konkrete, vollzugsfähige Kriterien festlegen soll, um die Anforderungen an den Umweltschutz mit den Anforderungen an das Tierwohl möglichst in Übereinstimmung zu bringen. (AgE)