Tierhaltungskooperation nach 51a-Bewertungsgesetz: So funktioniert es

Nicht jeder Betrieb hat ausreichend eigene Fläche zur Verfügung, um seine Tierhaltung problemlos zu erweitern. Aber welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, um z.B. einen neuen Mastschweinestall bauen zu können? Reicht die Zupachtung aus, müssen Bewirtschaftungsverträge abgeschlossen werden oder sucht man sich einen Kooperationspartner? Bernhard Bellmer (VzF GmbH) hat diese Fragegestellung aufgegriffen und anhand einer Tierhaltungskooperation nach § 51 a BewG durchgerechnet. Lesen Sie hier