Tierwohl: Berlin will Baugesetzbuch anpassen

Baumaßnahmen für mehr Tierwohl sollen künftig privilegiert sein.

Das Bundeskabinett hat diese Woche seit langem diskutierte Änderungen im Baugesetzbuch beschlossen, um mehr Tierwohl zu ermöglichen. Bisher scheiterten bauliche Anpassungen der Ställe zum Wohle des Tierwohls oftmals an den zu strikten rechtlichen Vorgaben.
Mit der geplanten Änderung des Baugesetzbuches werden Erweiterungen oder Umbaumaßnahmen von Ställen zur Verbesserung des Tierwohls nun ohne Vorlage eines Bebauungsplans möglich. Das heißt, sie gelten als privilegiert. Das betrifft Anlagen, die vor dem Jahr 2013 gebaut wurden. Voraussetzung ist außerdem, dass der Tierbestand nicht erweitert wird. Der Vorschlag zur Gesetzesänderung stammt von Bundesagrarministerin Julia Klöckner. Der Bundestag muss der Änderung noch zustimmen. Die Ministerin wies darauf hin, dass im Konjunkturpaket der Bundesregierung Fördermittel in Höhe von 300 Mio. Euro für den tierwohlgerechten Umbau von Ställen vorgesehen sind. Der Vorsitzende des Agrar- und Ernährungsforums Oldenburger Münsterland, Uwe Bartels, begrüßte die Änderungen im Baugesetzbuch als guten Schritt für mehr Tierwohl.