Berlin will die Immunokastration bei Bioschweinen ermöglich

Aktuell dürfen Bioschweine nach EU-Richtlinie nicht immunokastriert werden.

Die Bundesregierung will sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die immunologische Kastration in der ökologischen Schweinehaltung eine Alternative zur chirurgischen Ferkelkastration unter Betäubung werden kann. Dies geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der agrarpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Dr. Kirsten Tackmann, hervor, in der sie sich über Einschränkungen der Immunokastration erkundigt hatte. Laut der Bundesregierung ist in der Bioschweinehaltung nach derzeitigem EU-Recht nur die operative Kastration erlaubt. Die Europäische Kommission halte die Immunokastration auch im Rahmen der neuen EU-Ökoverordnung in der ökologischen Schweinehaltung nicht für rechtskonform. Entsprechenden Änderungsvorschlägen des Europaparlaments sei sie im Trilogverfahren ausdrücklich nicht gefolgt. Die Bundesregierung hält die kritische Position der Kommission zur Immunokastration bei Bioschweinen „für problematisch“ und will sich nach eigenen Angaben in Brüssel für eine Vereinbarkeit dieses Verfahrens mit den Regelungen zum ökologischen Landbau einsetzen. Tackmann begrüßte dies ausdrücklich. „Dass sich die Bundesregierung in dieser Sache an die EU-Kommission wenden wird, darf nicht nur eine Ankündigung sein, sondern muss diese Tür für den Ausstieg aus der chirurgischen Ferkelkastration auch für den Biobereich endlich rechtsicher öffnen“, erklärte die Linken-Politikerin. Angesichts der klaren wissenschaftlichen Kenntnislage müsse die Regierung hier auf schnelle Entscheidungen drängen. Gleichzeitig dürfe das keine Ausrede sein, im eigenen Land den Ausstieg mit allen verfügbaren Mitteln zu forcieren. „Das Staatsziel Tierschutz ist keine Verhandlungsmasse“, betonte Tackmann. AgE