DBV fordert Betäubungszuschlag für kastrierte Ferkel

Die Schweinehalter in Deutschland stehen zum Verzicht auf die betäubungslose Ferkelkastration. Das hat der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, nochmals bekräftigt. Dem Bemühen, hierbei gänzlich auf die chirurgische Kastration zu verzichten, stünden aber heutige Marktanforderungen entgegen, erklärte Krüsken am vergangenen Freitag. Die Fleischwirtschaft und der Lebensmittelhandel forderten für Teile des Marktes weiterhin Fleisch von kastrierten Tieren. Die Landwirte seien daher mit der Tatsache konfrontiert, dass unter den gegebenen Marktbedingungen ein völliger Verzicht auf die Ferkelkastration nicht möglich sei, gab der DBV-Generalsekretär zu bedenken. Die kastrierten Tiere bedürften zukünftig einer Honorierung, mit der der zusätzliche Aufwand für die Anwendung zugelassener und erprobter Verfahren der Kastration in Form eines Betäubungs-Zuschlags abgegolten werden müsse. Die Fleischwirtschaft sei gefordert, neue Marktpotentiale für Eberfleisch zu erschließen.

Der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), Franz-Josef Holzenkamp, beklagte vergangene Woche bei der DRV-Fachausschusssitzung für Vieh und Fleisch in Sachen Ferkelkastration einen Stillstand: „Seit der Fristverlängerung für die betäubungslose Ferkelkastration sind wir bei der Frage, welche tragfähigen Wege Schweinehalter hier in Zukunft einschlagen können, keinen Schritt weitergekommen.“ Notwendig seien verbindliche Aussagen über die Abnahmemengen aus alternativen Verfahren zur betäubungslosen Ferkelkastration, denn Weichen müssten jetzt gestellt werden, forderte Holzenkamp.

Der Bauernverband besteht laut Krüsken darauf, im System der QS Qualität und Sicherheit GmbH einheitliche Anforderungen an zugelassene Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration festzuschreiben. Dies müsse über eine systemweit gültige Liste zugelassener Verfahren erfolgen. Unabhängig davon halte es der Verband für das genannte Marktsegment - Fleisch von kastrierten Tieren - unverändert für erforderlich, das für alle Tierarten bereits angewandte und bewährte Verfahren der Lokalanästhesie zu akzeptieren und zur Anwendung bei den männlichen Ferkeln durch den Landwirt weiterzuentwickeln und der Praxis zur Verfügung zu stellen, betonte der Generalsekretär. Hierzu sei eine lösungsorientierte Prüfung auf wissenschaftlicher Basis erforderlich.