Ermittlungsverfahren gegen Röring eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Münster hat ihre Ermittlungen gegen den Präsidenten des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV), Johannes Röring, wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz beendet. Wie die Behörde mitteilte, wurde das Verfahren wegen fehlenden Anfangsverdachts eingestellt. Auch gegen den Geschäftsführer des Betriebes bestehe kein Anfangsverdacht für eine Straftat. Die verfügbaren Videosequenzen und Aufzeichnungen seien bei den Vorermittlungen ausgewertet worden. Darauf seien Zustände zu sehen, die auf Missstände in der Schweinemasthaltung hindeuten könnten. Diese möglichen Missstände hätten jedoch keinen Anfangsverdacht begründet. Voraussetzung dafür wäre der Staatsanwaltschaft zufolge gewesen, dass der Geschäftsführer den Tieren vorsätzlich länger anhaltende oder sich wiederholende erheblichen Schmerzen oder Leiden zugefügt habe.

„Es freut mich, dass die Staatsanwaltschaft nach gründlicher Auswertung aller verfügbaren Videosequenzen und Aufzeichnungen festgestellt hat, dass es in unserer Schweinehaltung keine Hinweise auf strafrechtlich relevante Zustände gibt“, kommentierte Röring die Entscheidung. „Ich bin vollständig entlastet; die Tierhaltung auf unserem Hof ist in Ordnung. Dies zeigt, unser Rechtsstaat funktioniert“, betonte der WLV-Präsident. Radikale Tierschutzaktivisten waren 2015 mehrfach nachts in Ställe des Hofes Röring eingedrungen und hatten dort gezielt Einzeltiere für ihre Kampagnenzwecke gefilmt. Nach der Veröffentlichung der Aufnahmen hatten die Tierrechtsorganisationen Peta und Animal public sowie einzelne Privatpersonen bei der Staatsanwaltschaft Münster Strafanzeige gegen Röring und dessen Sohn wegen des Verdachts einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz erstattet. AgE