Förderzeitraum für Isoflurangeräte gestartet

Ab dem 1. Januar 2021 müssen Ferkel für die Kastration betäubt werden. Als ein praktikables Verfahren gilt die Isoflurannarkose. Um den Ferkelerzeugern den Einstieg zu ebnen, hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einen rund 20 Mio. € schweren Fördertopf für die Anschaffung der bis zu 10.000 € teuren Narkosegeräte aufgesetzt. Die einzelbetriebliche Förderung liegt bei bis zu 60 % der Gerätekosten, bzw. maximal 5.000 €. Das Geld wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Narkosegerät erst nach Bewilligung des Förderantrags angeschafft wird. Für bereits vorhandene oder vor Antragstellung bzw. dessen Bewilligung gekaufte Narkosegeräte wird keine Förderung gewährt. Förderfähig sind auch nur Narkosegeräte, die unter den Aspekten des Tierschutzes, der Anwendersicherheit und des Umweltschutzes zertifiziert sind. Aktuell laufen bei der DLG entsprechende Zertifizierungsverfahren.

Das nun gestartete zweistufige Antragsverfahren und läuft bis zum 1. Juli 2020. Antragsberechtigt sind Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion. Nach dem schriftlichen Antrag auf Teilnahme an der Fördermaßnahme muss der Landwirt nach dem Kauf und der Bezahlung bei der BLE einen Antrag auf Auszahlung der Förderung stellen.

Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie auf der Homepage der BLE unter www.ble.de/ferkelnarkose. Für Fragen steht die BLE zudem telefonisch unter 0228/6845-3900 oder per mail unter ferkelnarkose@ble.de zur Verfügung.