Gericht bestätigt Berufsverbot für Straathof

Nun ist es amtlich: Der als einer der größten Schweinehalter Europas bekannte Niederländer Adrianus Straathof darf in ganz Deutschland keine Schweine mehr halten. Das hat das Verwaltungsgericht Magdeburg in der gestrigen Verhandlung entschieden. Straathof muss sich bereits seit vergangener Woche vor dem Verwaltungsgericht verantworten. Im Kern der Verhandlungen ging es um das bundesweite Tierhaltungsvebot, welches der Landkreis Jerichower Land Ende 2014 gegen ihn erlassen hatte.Neben dem unsachgemäßen Töten von Saugferkeln und unzulässigen Amputationen beruhte das Berufsverbot für Straathof auf den Vorwurf, dass die Kastenstände in dessen Sauenställen zum damaligen Zeitpunkt zu eng waren. Straathof hatte dagegen Einspruch eingelegt.
Doch das Verwaltungsgericht Magdeburg kam nun zu der Überzeugung, dass Tiere in den Ställen von Straathof tatsächlich ungenügend versorgt worden sind. Zudem wirft das Gericht Straathof vor, dass verletzte oder kranke Tiere nicht ausreichend behandelt worden
Straathof hatte sich angesichts des Tierhaltungsverbotes gegen ihn in den letzten Monaten immer stärker aus seinen Betrieben zurückgezogen. So gab er die Geschäftsführung seiner Holding-Gesellschaft auf. Seine Gesellschafteranteile übertrug er einem Treuhänder.