Hessen erhöht Fördersätze für Tierwohl-Investitionen

Die hessische Landesregierung hat das Einzelbetriebliche Förderungsprogramm Landwirtschaft (EFP) aufgestockt und neue Fördermöglichkeiten eingerichtet. Wie das Wiesbadener Landwirtschaftsministerium am vergangenen Freitag mitteilte, erhalten Landwirte künftig bis zu 30 % an finanzieller Unterstützung, wenn sie die die Haltung von Jung- und Zuchtsauen von der Kastenstandhaltung auf Formen der Gruppenhaltung umstellen. Mit der Erfüllung zusätzlicher baulicher Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung sei eine Förderung mit bis zu 40 % möglich. Das erfolge meist im Zusammenhang mit Stallneubauten.

Das Agrarressort wies darauf hin, dass Investitionen in Lagerräume für Grobfutter im Zusammenhang mit der eigenbetrieblichen Umsetzung besonders tiergerechter oder standortangepasster Produktionsverfahren wie die nachhaltige Heumilcherzeugung neu in die Förderung aufgenommen worden seien. „Wir brauchen eine nachhaltige Landwirtschaft, die unser Klima schützt, eine artgerechte Tierhaltung ermöglicht und unsere Umwelt schont“, betonte Landwirtschaftsministerin Priska Hinz. Sie unterstrich, dass die Aufgaben der Landwirte vielfältig und anspruchsvoll seien; die Landesregierung wolle sie dabei unterstützen und habe deshalb das EFP angepasst. Für alle Maßnahmen stehen laut der Ministerin jährlich rund 13 Mio. € zur Verfügung. Einen besonderen Schwerpunkt setze das angepasste EFP bei Investitionen in den Klimaschutz. Mit Hilfe des Klimaschutzplans Hessen stünden 2019 zusätzlich 600 000 Euro für die Förderung besonders klimaschutzrelevanter Investitionen zur Lagerung und emissionsarmen Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger zur Verfügung, erklärte Hinz. So könnten ab sofort Lagerstätten für flüssige Wirtschaftsdünger, die mit einer festen Abdeckung versehen seien und über eine mindestens neunmonatige Lagerkapazität verfügten, mit einem Fördersatz von bis zu 40 % unterstützt werden. Die Ministerin sieht beim Thema Wirtschaftsdünger einen „großen Nachholbedarf an Investitionen“. Hier müsse die Politik den Landwirten „dringend“ Unterstützung anbieten, zumal absehbar sei, dass künftige gesetzliche Auflagen und Anforderungen im Dünge- und Immissionsschutzrecht für die Betriebe weitere große Herausforderungen darstellten. AgE