Kastration: Tierärztekammer blockt „vierten Weg“ ab

Der Präsident der Bundestierärztekammer, Dr. Uwe Tiedemann, hat in einer Stellungnahme mit dem Titel „Betäubungsmittel gehören nicht in Laienhand!“ ausdrücklich davor gewarnt, die Anwendung der Lokalanästhesie bei der Ferkelkastration durch Tierhalter zu erlauben. Damit positioniert sich Tiedemann, der bundesweit für die Interessen von rund 40.500 Tierärzten einsteht, deutlich gegen den von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt befürworteten „vierten Weg“ bei der Kastration von Ferkeln. „Jede Anästhesie – das gilt auch für die lokale Betäubung – ist eine anspruchsvolle und risikobehaftete tierärztliche Tätigkeit! Das fehlerhafte Verabreichen eines Lokalanästhetikums kann verheerende Folgen haben – bis hin zum Tod des Tieres!“, so Tiedemann weiter. Darüber hinaus steht er auch dem Verfahren selbst kritisch gegenüber. Zwar sei es gängige Praxis kleinere Eingriffe unter Lokalbetäubung durchzuführen. Bei der Ferkelkastration sei dies aber mit zahlreichen Nachteilen verbunden. Dazu zählte er den zusätzlichen Stress bei der Fixierung und Injektion sowie die je nach Applikationsart nur teilstückhafte Schmerzausschaltung.

Durch die Haltung der Tierärztekammer wird eine vielversprechende Alternative zur ab 2019 verbotenen betäubungslosen Ferkelkastration verhindert. Denn Schweden setzt schon länger sehr erfolgreich auf diese Methode. Mehr zu den dortigen Erfahrungen und wie die Umstellung ablief, können Sie in der neuen SUS 4/2017 ab Seite 28 nachlesen („Schweden betäuben lokal“).