Keine Tierschutzverstöße bei ZDS-Funktionär Hegemann

Die Staatsanwaltschaft Münster hat die Ermittlungen wegen Tierschutzverletzungen gegen den Vorsitzenden des Zentralverbandes der deutschen Schweineproduktion Paul Hegemann eingestellt. Es hätte sich kein hinreichender Tatverdacht auf eine Straftat ergeben, heißt es in einer Stellungnahme des Gerichtes.
Hegemann war im vergangenen Oktober zusammen mit anderen Branchenfunktionären, darunter auch WLV-Präsident Johannes Röring, in das Visier der Tierrechtler-Organisation Animal Rights Watch (ARIWA) geraten. Diese hatte sich illegal Zutritt zu den Ställen der Landwirte verschafft und dort Filmaufnahmen gemacht, die Verstöße gegen das Tierschutzgesetz dokumentieren sollen. Die Aufnahmen wurden im ARD-Magazin „Panaroma“ ausgestrahlt und die Aktivisten erstatteten Anzeige gegen die einzelnen Betriebe.
„Im Ermittlungsverfahren sind die Filmaufnahmen ausgewertet und der zuständige Bestandstierarzt vernommen worden“, erklärte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt. Dabei wurde kein Nachweis für eine strafbare Handlung gefunden. Auch eine nur wenige Tage nach der Ausstrahlung des Fernsehbeitrags durchgeführte außerordentliche Veterinärkontrolle hätte keine Feststellungen ergeben, die einen Straftatverdacht nach dem Tierschutzgesetz begründen, so die Staatsanwaltschaft weiter.
Bereits im Dezember hatte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen Johannes Röring ebenfalls wegen eines fehlenden Anfangsverdachts eingestellt.