Koalitionsvertrag: Härtere Strafen für Tierschutzaktivisten

Die Große Koalition will Stalleinbrüche von Tierschützern zukünftig härter bestrafen. "Wir wollen solche Einbrüche als Straftatbestand effektiv ahnden", heißt es im Koalitionsvertrag. Bislang werden Tierschützer meistens wegen Hausfriedensbruch angezeigt, wenn sie illegal in Ställe eingedrungen sind. Vorausgesetzt, die Aktivisten haben nichts zerstört oder gestohlen. Anschließend muss ein Gericht entscheiden, ob die so bekannt gewordenen Missstände das heimliche Eindringen in die Tierzuchtanlagen rechtfertigen.

Die Forderung nach härteren Strafen im Koalitionsvertrag wird vom Deutschen Bauernverband (DBV) begrüßt. Die Formulierung gehe in die "richtige Richtung", sagte deren Geschäftsführer Bernhard Krüsken gegenüber der TAZ. Entscheidend sei jetzt aber die "konkrete Umsetzung und konsequente Ahndung". Polizei und Justiz müssten Einbrüchen in Tierställen effektiver nachgehen. "Da gibt es gegenwärtig ein Vollzugs- und Handlungsdefizit", so Krüsken.
Greenpeace hingegen kritisiert diesen Passus als "absonderliche Forderung" in einer schriftlichen Stellungnahme des Koalitionsvertrages. Für den Bundesverband der Tierversuchsgegner ist der Passus zu den Einbrüchen in Tierställe sogar eine Verkennung von "Ursache und Wirkung". In einer Stellungnahmen schreiben die Tierschützer: "Einbrüche in Tierhaltungsanlagen geschehen, um die katastrophalen Tierhaltungsbedingungen zu filmen, die nur aufgrund mangelhafter behördlicher Kontrollen und unzureichender rechtlicher Vorgaben überhaupt bestehen."