Nds: Neue Förderperiode für Tierwohlprämien

Niedersachsen stellt Landwirten erneut Fördermittel für freiwillige Leistungen zur Verbesserung des Tierwohls zur Verfügung. Wie das Landwirtschaftsministerium in Hannover am Montag vergangener Woche mitteilte, können noch bis zum 15. Mai Anträge bei der Landwirtschaftskammer eingereicht werden. Unterstützt werden dem Ministerium zufolge Betriebe, die Sauen, Ferkel oder Mastschweine besonders tiergerecht halten. Dazu zähle insbesondere, auf das Kupieren der Schwänze zu verzichten beziehungsweise die Haltungsbedingungen so zu verbessern, dass die Ringelschwänze intakt und unversehrt blieben. Laut Ressortchefin Barbara Otte-Kinast haben die Prämien schon wichtige Impulse für die Verbesserung des Tierwohls in den Schweineställen gegeben. Es handele sich um einen wichtigen Baustein, um zu zeigen, dass der Verzicht auf das seit vielen Jahren von der EU verbotene routinemäßige Kupieren der Schweineschwänze durchaus machbar sei, wenn Haltung und Management darauf abgestimmt würden. Für die neue Förderperiode stehen laut Ministerium mindestens 8 Mio Euro zur Verfügung. Die Prämie für eine besonders tiergerechte Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren werde seit 2015 angeboten. Die Förderungen seien in enger Abstimmung mit Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis entwickelt worden. Im Bereich der sogenannten „Ringelschwanzprämie“ für Mastschweine, der „Sauen-„ sowie der „Ferkelprämie“ würden die Teilnehmer zusätzlich durch eine praxisbezogene Beratung begleitet; darüber hinaus erfolge eine unabhängige Bewertung der Maßnahmen durch das Thünen-Institut (TI). Der neue Förderzeitraum beginnt nach Angaben des Ministeriums ab dem 1. Dezember. Am aktuellen Verfahren beteiligten sich 220 Betriebe, denen eine Fördersumme von etwa 8 Mio. € für mehr als 770 000 Schweine bewilligt worden sei. (www.tierwohl.niedersachsen.de) AgE