Sachsen-Anhalt fördert Tierwohl-Beratung

In Sachsen-Anhalt können Beratungsdienstleistungen zur Verbesserung des Tierwohls in der Landwirtschaft vom Land gefördert werden. Nach Angaben des Magdeburger Agrarressorts ist ein Zuschuss von bis zu 90 % der Kosten pro Beratungsstunde bis maximal 120 € vorgesehen. Insgesamt ist die Höhe der Zuwendung auf 1 500 € je Beratungsdienstleistung begrenzt. Die Fördermittel könnten entsprechend der aktualisierten Berateranerkennungsverordnung ausschließlich von Beratungsunternehmen mit fachlich geeigneten und staatlich anerkannten Fachleuten beantragt werden, betonte das Ministerium vergangene Woche in einer Presseverlautbarung. Dafür sind ihm zufolge der Abschluss eines Hochschulstudiums sowie der Besuch der durch die Landesbehörden angebotenen Fortbildungen zu landesspezifischen Inhalten nachzuweisen. Zudem müssten die angehenden Beratungskräfte eine beratungsmethodische Qualifikation und mindestens zwei Jahre berufliche Erfahrung mitbringen und im Anerkennungszeitraum an Fortbildungen teilnehmen. Anträge zur Beratungsförderung können beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) unter „https://alff.sachsen-anhalt.de“ abgerufen werden. Wie Landwirtschaftsministerin Prof. Claudia Dalbert ergänzend feststellte, stehen für die Unterstützung der Beratungsdienstleistungen in diesem Jahr insgesamt 300 000 € zur Verfügung. Sie kündigte darüber hinaus eine Aufstockung des Fördertopfes bis Anfang 2020 an. Zudem sollen dann auch Leistungen in weiteren Bereichen, wie beispielsweise die Anpassung an den Klimawandel, der Erhalt der biologischen Vielfalt und Düngung, finanziell unterstützt werden. AgE