Stalleinbrecher kommen vorerst straffrei davon

Das Landgericht Magdeburg hat vergangene Woche in einem Berufungsverfahren ein Urteil des Amtsgerichtes Haldensleben aus dem vergangenen Jahr bestätigt und drei Tierrechtler erneut freigesprochen. Diese waren vor vier Jahren in einen Schweinebetrieb in Sachsen-Anhalt eingebrochen.Die Richter des Amtsgerichts bewerteten dies zwar als Hausfriedensbruch, wollten aber keine Strafe aussprechen, "da das Handeln der Angeklagten wegen Notstandes nach § 34 Strafgesetzbuch (StGB) gerechtfertigt gewesen ist", heißt es. Die Tierschützer hätten deshalb in die Stallungen eindringen und die dortigen Zustände filmen dürfen, um auf Missstände bei der Haltung von rund 63 000 Schweinen aufmerksam machen zu können. Unter anderem ging es um die Kastenstandhaltung in dem Betrieb.
Nach Meinung der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands gleicht das Urteil einem Freifahrtschein für Selbstjustiz. Außerdem hätte das Gericht nur einen kleinen Baustein des Geschäftsmodells – nämlich das Eindringen in die Ställe – betrachtet. Die Vermarktung des Bildmaterials wurde dagegen nicht berücksichtigt. Daher hält die ISN es für absolut richtig, dass die Staatsanwaltschaft bereits angekündigt hat, in Revision und damit in die nächste gerichtliche Instanz gehen zu wollen.