Tierschützer stellen sich gegen Isofluran-Betäubung

Mehrere Tierschutzorganisationen, darunter die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT), Provieh und die Stiftung Vier Pfoten lehnen den „Referentenentwurf einer Verordnung zur Durchführung der Narkose mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen" ab. In teils gemeinsamen Stellungnahmen an das Bundeslandwirtschaftsministerium wird die Ebermast mit oder ohne Impfung als tierschutzgerechtere Alternative genannt, da hier die Unversehrtheit des Tieres gegeben ist. „Wir müssen uns gemeinsam dafür stark machen, dass möglichst viele ihre Stimme erheben und sagen, dass auf der Grundlage von politischem Opportunismus keine sich gegen die Tiere wendenden Entscheidungen getroffen werden dürfen“, erklärte TVT-Vorstandsmitglied Prof. Thomas Blaha.

Ina Müller-Arnke von der Stiftung Vier Pfoten forderte noch einmal vehement die Beibehaltung des Tierärztevorbehalts für die Anwendung von Isofluran. „Eine Vollnarkose darf – wie bei Hunden und Katzen auch - nur durch den Tierarzt erfolgen. Es gibt keinen Grund, warum man Ferkel hier anders behandeln sollte. Eine Anwendung durch Laien würde weiterem Tierleid Tür und Tor öffnen. Niemand kann kontrollieren, ob die Tiere überhaupt eine Narkose erhalten, geschweige denn, ob diese richtig erfolgt“, so Müller-Arnke.

Als weitere Kritikpunkte führen die Tierschützer erhebliche Defizite bei Anwender- Tier- und Umweltschutz an. Zudem können Anwendungsfehler die Betäubungseffektivität von Isofluran erheblich reduzieren und letztlich führe diese Narkosevariante ohnehin nicht zu einer ausreichenden Schmerzausschaltung, heißt es in den Stellungnahmen der Verbände.

Das Landwirtschaftsministerium führt als Begründung für den Referentenentwurf an, dass es für die deutschen Sauenbetriebe insbesondere aus Sicht der Wettbewerbsfähigkeit von elementarer Bedeutung ist, eine Alternative zur Verfügung zu haben, mit der Ferkel weiterhin chirurgisch kastriert werden können. Die Kastration unter Isofluran-Betäubung kann nach Einschätzung von Berlin diese Stelle einnehmen allerdings nur unter der Voraussetzung, dass nicht nur Tierärzte sondern auch sachkundige Landwirte sie durchführen dürfen.