Tierschutzverstöße: Fleischwirtschaft weist Anschuldigungen zurück

Mit scharfer Kritik hat der Verband der Fleischwirtschaft (VDF) auf die Pressemitteilung der niedersächsischen Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast zu den Tierschutzverstößen in zwei Schlachthöfen reagiert. Die Mitteilung hatte den Titel „Tierschutzverstöße in Schlachthöfen - Systemfehler statt Einzelfälle“, was den VDF „sehr bestürzt“ hat. Der Verbandsvorsitzende Paul Brand widersprach vergangene Woche in einem Schreiben an die Ministerin deren Schlussfolgerungen strikt. Ihre Beurteilung, bei den beiden Vorfällen handele es sich nicht um Einzelfälle, sondern um einen Systemfehler in der Fleischwirtschaft, „weisen wir als völlig haltlos zurück“. Brand erinnert die Ressortchefin daran, dass sie selbst auf 333 Schlachthöfe in Niedersachsen verwiesen habe, womit es sich bei den beiden betroffenen Betrieben um 0,6 % der Schlachtstätten im Land handele.

Beklagt wird auch, dass die CDU-Politikerin zur Begründung für Handlungsbedarf auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage aus dem Jahr 2012 verweise, „die schon damals nicht der Realität entsprochen hat und heute erst recht nicht mehr“. Otte-Kinast hatte unter Berufung auf die sechs Jahre alte Antwort festgestellt, dass aus Sicht der Bundesregierung bedeutsame Defizite beim Tierschutz in deutschen Schlachthöfen bestünden, die unter anderem die Betäubung und die Entblutung beträfen.

Zu den Forderungen der Landwirtschaftsministerin an die Fleischwirtschaft stellt Brand klar, dass sie sich an den falschen Adressaten richte. Zum einen, weil diese Forderungen im VDF längst umgesetzt seien und zum anderen nicht der Verband, sondern der Staat für die Kontrolle von Tierschutzvorschriften in der Pflicht sei. Otte-Kinast hatte erklärt, sie sei vorsichtig optimistisch, dass die Fleischwirtschaft in Niedersachsen durch die jüngsten Vorkommnisse aufgerüttelt worden sei und erkenne, dass sie ihre Anstrengungen zur Verbesserung des Tierschutzes in den Schlachthöfen nochmals deutlich erhöhen müsse.

Zur amtlichen Kontrolle stellte die CDU-Politikerin fest, dass bundesweit nur stichprobenhafte Kontrollen bei der Betäubung durch die Amtstierärzte stattfänden. Die jüngsten Vorfälle hätten gezeigt, dass dies nicht ausreiche. Ihr Haus werde nun unverzüglich prüfen, wie die amtlichen Tierschutzkontrollen an Schlachthöfen auf eine solide Grundlage gestellt werden könnten, so Otte-Kinast. Ferner werde ihr Ministerium die ordnungsgemäße Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung durch die Kommunen im kommenden Jahr verstärkt auch fachaufsichtlich überprüfen. Zudem habe sie das für die Zulassung der Schlachthöfe in Niedersachsen zuständige Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsichersicherheit (LAVES) aufgefordert, seine entsprechenden Kontrollen zu intensivieren. AgE