Tierwohlprämien für niedersächsische Schweinehalter

Prämien für die besonders tiergerechte Haltung von Nutztieren können niedersächsische Landwirte auch in diesem Jahr wieder beantragen, und zwar bis zum 15. Mai. Wie das Landwirtschaftsministerium in Hannover mitteilte, soll mit der Förderung ein zusätzlicher Anreiz zur freiwilligen und vorzeitigen Umsetzung der „Niedersächsischen Nutztierhaltungsstrategie/Tierschutzplan 4.0“ gegeben werden. Gegenstand der Förderung im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sei für 2019 nur die besonders tiergerechte Schweinehaltung. „Mit der Prämie wollen wir die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die bei der Tierhaltung ein Mehr an Aufwand und Kosten abdecken müssen, finanziell unterstützen. Ich bin zuversichtlich, dass auch in diesem Jahr das Interesse groß ist“, erklärte Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast.

Im Bereich der sogenannten „Ringelschwanzprämie“ für Mastschweine, der „Sauen-“ sowie der „Ferkelprämie“ werden die Teilnehmer zusätzlich durch eine praxisbezogene Beratung begleitet. Die ELER-Tierwohlmaßnahmen sind einjährige Förderprogramme, so dass sich die Halter in jedem Jahr neu für eine Teilnahme entscheiden können. Für das neue Antragsverfahren wird laut Ministerium eine Summe von mindestens 8 Mio. € zur Verfügung gestellt. Nach Prüfung und dem Bewilligungsverfahren beginnt der Förderzeitraum ab dem 1. Dezember 2019. Am Verfahren 2018, das noch bis zum Ende des Jahres läuft, beteiligen sich derzeit gut 200 Betriebe mit mehr als 400 000 Schweinen, darunter 290 000 Ferkel, 114 000 Mastschweine und 4 700 Sauen. Dies entspricht einer Fördersumme von mehr als 7 Mio. €. (www.tierwohl.niedersachsen.de) AgE