Verfahren gegen Betrieb Schulze Föcking eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Münster hat das Verfahren gegen den Schweinemastbetrieb der Familie Schulze Föcking eingestellt. Nachdem die NRW-Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking bereits im August aus den Ermittlungen ausgenommen wurde, ist nun auch das Verfahren gegen ihren Mann eingestellt.
„Es konnte nach den durchgeführten Ermittlungen kein Verdacht für eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz bestätigt werden“, heißt es in der Begründung. Dabei wurden alle Videosequenzen, Dokumente und Unterlagen des Kreisveterinäramtes ausgewertet. Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt betont, dass die behaupteten Mängel, sollten sie vorgelegen haben, nicht zu einer strafrechtlichen Anzeige führen „da die Tiere dadurch nicht nachweislich längeres Leiden oder Schmerzen hatten“. Auch der von den Tierschützern gemessene angeblich zu hohe Ammoniakwert, „ist ein singulärer Messwert und damit nur eine Momentaufnahme“, so der Staatsanwalt. Bei der möglichen unzureichenden Wasserversorgung handele es sich ebenfalls um einen Einzelfall.
Für die gezeigten Verletzungen als Folge des Schwanzbeißens und die Gelenkentzündungen seien weder der Betriebsleiter noch Mitarbeiter verantwortlich. „Es ist nicht ansatzweise erkennbar, dass Betriebsverantwortliche diese Verletzungen vorsätzlich herbeigeführt, ignoriert oder auf diese Verletzungen nicht rechtzeitig und nicht sachgerecht reagiert haben“, so Botzenhardt. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wurden alle erforderlichen Maßnahmen und Behandlungen durchgeführt.Auch wenn das Verfahren nun strafrechtlich vom Tisch ist, in der Politik bleibt das Thema brisant.  So wird von Seiten der SPD und Grüne ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss gegen Christina Schulze Föcking gefordert.