Das Thema Kupierverzicht lässt die Schweinehalter nicht los. Bereits seit dem 1. Juli 2019 müssen alle Schweine haltenden Betriebe im Rahmen des Aktionsplans Kupierverzicht eine Tierhalter-Erklärung zum Nachweis der Unerlässlichkeit des Kupierens vorlegen. In diesem Jahr sind auch die ersten Maßnahmenpläne erforderlich, wenn in den letzten zwei Jahren über 2 % Schwanz- und Ohrverletzungen aufgetreten sind.
Der Aktionsplan sieht einen schrittweisen Einstieg in den Kupierverzicht vor. Betriebe haben die Möglichkeit mit einer unkupierten Tiergruppe (1 % der Tierplätze) zu beginnen. Diese Chance sollte genutzt werden, bevor der Kupierverzicht verbindlich wird. Verschärfungen könnten aufgrund des anhaltenden Drucks aus Brüssel bereits bei der nächsten Agrarministerkonferenz (AMK) im Herbst beschlossen werden.
Zusätzliche Dynamik kommt durch den Borchert-Plan. Dieser sieht bereits in Haltungsstufe 1 einen vorzeitigen Wechsel zu Langschwänzen vor. Bereits drei Jahre nach dem Einstieg in das staatliche Tierwohlkennzeichen sollen die Betriebe den Kupierverzicht vollständig umsetzen.
Für viele Praktiker könnte das Kupierverbot große Probleme bringen. Denn Kannibalismus bei Tieren mit Ringelschwanz ist in seinen Ursachen und seiner Bekämpfung nicht vollständig erforscht. Weitere Informationen zum Thema bietet die Plattform www.ringelschwanz.info -BRS-