300 Mio. €-Förderprogramm verlängert

Seit dem 17. April können wieder Förderanträge zum Bundesprogramm Stallbau gestellt werden.

Im Bundesprogramm zur Investitionsförderung für den Stallumbau zur Gewährleistung des Tierwohls ist am Samstag (17.4.) die angekündigte Verlängerung der Antragsfrist bis zum 30. September in Kraft getreten. Dem Bundeslandwirtschaftsministerium zufolge kann durch die Änderung die Förderung, mit der in der Sauenhaltung die Umsetzung der geänderten Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorangebracht werden soll, nun auch noch 2022 abgerufen werden. Zuvor hatte das im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets vereinbarte Fördervolumen von 300 Mio. € nur bis Ende 2021 zur Verfügung gestanden. Mit der Fristverlängerung will das Ministerium gewährleisten, dass sauenhaltende Betriebe auch Vorhaben finanzieren können, wenn der Abschluss des Umbaus erst im kommenden Jahr erfolgt.
Der Fördersatz im Programm beträgt laut Angaben des Ministeriums maximal 40 %. Außerdem ist das Fördervolumen je Betrieb und Vorhaben auf höchstens 500000 Euro begrenzt. Förderfähig sei auch die einzelbetriebliche Beratung für die Erstellung eines Um- oder Ersatzbaukonzepts. Wie das Agrarressort erneut betonte, darf das geförderte Bauvorhaben nicht mit einer Vergrößerung des Tierbestandes verbunden sein. Außerdem sei dieses bis Ende 2022 abzuschließen.
Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) gab sich nichtsdestoweniger skeptisch. Grundsätzlich sei es natürlich gut, dass die Fristen verlängert worden seien. Allerdings seien diese mit Blick auf die Dauer der Planungs- und Genehmigungsverfahren für die meisten Betriebe nach wie vor nicht machbar, stellte die ISN fest. Entscheidend sei zudem, dass den Betrieben die Umsetzung der neuen rechtlichen Vorgaben hinsichtlich der Genehmigungen auch ermöglicht werden müsse, damit mehr als Einzelbetriebe die Förderung nutzen könnten. Hier stehen laut der ISN die Bundesregierung und insbesondere die Bundesländer in der Pflicht. AgE