Änderung beim Baurecht nur für Sauenhalter

Mit dem Gesetz sollen die baulichen Änderungen für Sauenhalter jetzt wieder vereinfacht werden.

Nach langen und schwierigen Diskussionen, wie die Stallumbauten hin zu mehr Tierwohl möglich werden können, hatten sich die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD Anfang vergangener Woche auf baurechtliche Erleichterungen für Stallumbauten geeinigt. Nach der Zustimmung im Bundestags-Bauausschuss hatte der Bundestag am vergangenen Donnerstag das neue Gesetz beschlossen. Einen Tag später, am Freitag, hat nun auch der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause dem Gesetz zugestimmt.

Die vorgesehene Neuregelung betrifft allerdings nur Anlagen zur Haltung von Sauen und Jungsauen, die infolge der Änderung des Baugesetzbuches von 2013 ihre baurechtliche Privilegierung im Außenbereich verloren haben. Ursprünglich sollten bauliche Änderungen an allen gewerblichen Tierhaltungsanlagen mit einer Zulassung vor September 2013 erleichtert werden. Darauf konnten sich die Koalitionsfraktionen nicht einigen.

Für die Sauenhalter sind nun Umbauten, die zur Anpassung an das Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung dienen, zulässig. Voraussetzung ist allerdings, dass der Tierbestand nicht erhöht wird. Die Interessengemeinschaft der deutschen Schweinehalter (ISN) bezeichnet die Gesetzesnovellierung als "bitter notwendigen Minimalkonsens". Dieser wird zumindest einigen Sauenhaltern ein Stück weit bei der Umsetzung der neuen Haltungsvorgaben helfen. Es sei aber noch wesentlich mehr notwendig, um die Stallbaubremse wirklich zu lösen, so der Branchenverband.


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