Baulandmobilisierungsgesetz: DBV spricht von vertaner Chance für mehr Tierwohl

DBV-Präsident Rukwied wies nochmal vehement darauf hin, dass die Vorgaben der neuen Haltungs-VO aktuell baurechtlich nicht umsetzbar sind.

Mit scharfer Kritik hat der Deutsche Bauernverband (DBV) auf die heutige Verabschiedung des Baulandmobilisierungsgesetzes im Bundestag reagiert. DBV-Präsident Joachim Rukwied sprach von einer „vertanen Chance für mehr Tierwohl“. Während das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung mit Hochdruck an der Weiterentwicklung der Tierhaltung in Deutschland arbeite, beschließe der Bundestag eine Änderung des Baugesetzbuchs ohne Genehmigungsmöglichkeit für den Umbau von Ställen für mehr Tierwohl. Rukwied sieht darin ein politisches Armutszeugnis und den Beleg, „dass es an einem echten politischen Willen für mehr Tierwohl in den Ställen fehlt“.

Der DBV-Präsident wies darauf hin, dass die Vorgaben der neuen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung bei der aktuellen Gesetzeslage baurechtlich nicht umsetzbar seien. Damit gebe es zwar ein finanzielles Förderpaket. Das könne jedoch mangels Baurecht nicht in Anspruch genommen werden. „Die Landwirte sind bereit, viel Geld in die Hand zu nehmen, um bei bestehendem Tierbestand mehr Platz, Freiläufe nach außen und andere Tierwohlmaßnahmen umzusetzen“, betonte Rukwied. Die Politik lasse das aber schlichtweg nicht zu. Dies sei umso bedauerlicher, als bei der vorgeschlagenen Anpassung im Baugesetzbuch eine Ausweitung des Tierbestandes ausdrücklich ausgeschlossen worden sei.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium machte unterdessen die SPD für das Scheitern der Baurechtsnovelle verantwortlich. Die auch von der SPD erhobene Forderung, dass Tierhalter ihre Ställe für mehr Platz umbauen sollten, erfordere eine Änderung des Baugesetzbuches, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Hans-Joachim Fuchtel. Die SPD blockiere jedoch den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf. AgE


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