DBV: TA-Luft wird Strukturwandel beschleunigen

Der DBV pocht darauf, dass bei der Novelle der TA Luft eine Abwägung zwischen den Belangen des Tierwohls und der Luftreinhaltung vorgenommen wird.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) zeigt sich weiter besorgt über die geplante Novelle der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). „Nach dem aktuellen Verhandlungsstand ist davon auszugehen, dass die Umsetzung der TA Luft zu einem neuerlichen Beschleuniger des Strukturwandels gerät, ohne gleichzeitig in Sachen Tierwohl einen echten Durchbruch zu ermöglichen“, heißt es in einer Erklärung, die das DBV-Präsidium in der vergangenen Woche verabschiedet hat. Darin fordert das Gremium nachdrücklich, den vorliegenden Entwurf in grundlegenden Punkten zu korrigieren, um einen weiteren Kahlschlag in der bäuerlichen Tierhaltung zu vermeiden. Die geplanten Verschärfungen betreffen Nachrüstungspflichten für Bestandsbetriebe, eine Verschärfung europäischer Vorgaben zur besten verfügbaren Technik, Vorgaben zu Geruchsemissionen sowie mangelnde Rechtssicherheit bezüglich Tierwohlinvestitionen und zulässiger Emissionsminderungsverfahren. Scharfe Kritik übt das DBV-Präsidium an dem Vorhaben, beim Neubau größerer Stallanlagen eine Abluftreinigung vorzuschreiben. Dies stelle eine erhebliche Verschärfung europäischer Vorgaben dar und konterkariere die angestrebte Harmonisierung der Standards in der EU. Weder akzeptabel noch umsetzbar sei, dass zum einen Bestandsanlagen innerhalb von fünf Jahren eine Nachrüstung der sehr teuren Emissionsminderungstechnik vornehmen müssten und zum anderen die Betriebe bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit und der technischen Machbarkeit von Emissionsminderungsverfahren dem Ermessensspielraum der einzelnen Genehmigungsbehörden ausgesetzt werden sollten.

Nicht praxistauglich sind laut DBV die für kleinere vorgesehenen alternativen Emissionsminderungsmaßnahmen. Für dringend erforderlich hält der DBV, dass bei der Novelle der TA Luft eine Abwägung zwischen den Belangen des Tierwohls und der Luftreinhaltung vorgenommen wird. Sowohl für die Genehmigungsbehörden als auch für die Landwirte müsse Klarheit geschaffen werden, welche Anforderungen für die Stallanlagen mit tiergerechten Haltungsverfahren gelten sollen. Keinesfalls dürfe der Ermessensspielraum für die Genehmigungsbehörden zu einem Investitionsrisiko und Rechtsunsicherheit führen. Schließlich müsse die Novelle der TA Luft kompatibel sein mit dem Baurecht und dem Immissionsschutzrecht. Neben der endlich umzusetzenden Änderung des Baurechts sei auch eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes hinsichtlich der Genehmigungsvoraussetzungen zwingend erforderlich. Dabei müsse dem Bestandsschutz angemessen Rechnung getragen werden. AgE