Förderung beim Stallumbau sichern

Sauenhalter können eine Förderung für Stallum- sowie Stallersatzbauten aus dem Bundesprogramm Stallumbau erhalten. Es geht um bis zu 40 % Zuschuss.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert den Stallumbau, um das Tierwohl in der Sauenhaltung zu verbessern. Anträge können bis zum 15. März 2021 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gestellt werden. Das BMEL fördert auch die einzelbetriebliche Beratung für die Erstellung eines Um- oder Ersatzbaukonzepts.

Dabei bezuschusst das Ministerium 40 % der förderfähigen Ausgaben. Die Förderhöchstgrenze beträgt 500.000 € pro landwirtschaftlichem Betrieb und Investitionsvorhaben. Das Bauvorhaben muss bis Ende des Jahres 2021 abgeschlossen sein. Dieses darf jedoch nicht mit einer Vergrößerung des Tierbestandes verbunden sein. Weitere Details sind im Internet unter www.ble.de/stallumbau veröffentlicht.

Das Bundesprogramm Stallumbau ist Teil des Konjunkturpakets der Bundesregierung. Für die Förderung des Stallumbaus sind in den Jahren 2020 und 2021 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 300 Mio. € eingestellt. Da für viele investitionswillige Schweinehalter das Zeitfenster für die Fertigstellung des Baus zu eng ist, plädieren Interessensvertretungen für die Aufhebung des Enddatums 31.12.2021. Auch eine Aufstockung der Fördermittel wird gefordert, da angesichts der Herausforderungen an die Schweinehalter 300 Mio. € nicht reichen werden.


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