Förderung Stallumbau ausgelaufen

Insgesamt 300 Mio. € Fördergelder waren eingeplant. Doch nur 130 Betriebe haben einen Antrag auf Förderung eingereicht.

Mit dem Bundesprogramm Stall­umbau sollten die neuen Anforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) in der Sauenhaltung kurzfristig umgesetzt werden. Die Förderhöhe wurde auf 40 % der Investitionskosten bzw. max. 500.000 € Zuschuss pro Betrieb festgelegt. Insgesamt waren Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 300 Mio. € eingeplant. Die Antragsfrist endete am 30. September 2021.

Obwohl die Antragsfrist zwischenzeitlich verlängert wurde, haben die Betriebe das Förderprogramm nur zögerlich in Anspruch genommen. So wurden nach Auskunft der BLE fristgerecht 130 Anträge eingereicht, die aktuell geprüft werden. Der Hintergrund: Die kurzen Antrags- und Umsetzungsfristen können durch langwierige Prüf- und Genehmigungsprozesse von den Ferkelerzeugern nicht ein­gehalten werden.

Zur zielgerichteten Umsetzung der TierSchNutztV und tatsächlichen Unterstützung der Betriebe ist aus Sicht des Bundesverbandes Rind und Schwein (BRS) ein ­weiteres Förderprogramm erforderlich. Dieses sollte zeitnah eingeführt werden, da die Übergangsfristen bereits laufen. So müssen die Betriebe bis 2024 ein Umbaukonzept für das Deckzen­trum (Bauantrag bis 2026) und bis 2033 ein Umbaukonzept und Bauantrag für den Abferkelbereich vorlegen. Die Sauenhaltung in Deutschland braucht jetzt ein positives Signal und ein Bekenntnis der Politik. BRS