Haltungs-VO: Auch Aufzucht und Mast betroffen
Die Verschärfungen der Haltungsverordnung betreffen auch die Bereiche Fütterung, Schadgase und Beschäftigungsmaterial.
Die Anfang Juli beschlossenen Verschärfungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung betreffen insbesondere die Ferkelerzeuger mit dem anstehenden Umbau des Deck- und Abferkelbereiches. Doch auch für die Ferkelaufzucht und Mast hat die Politik drastische Verschärfungen vereinbart:
- Bei den zulässigen Höchstwerten für Schadgase im Tierbereich wurde das Wort „dauerhaft“ gestrichen. Das heißt: Die strikten Obergrenzen sind jetzt permanent einzuhalten. Das ist in der Ferkelaufzucht und Mast zum Beispiel bei Ammoniak utopisch.
- Jedem Schwein soll künftig jederzeit organisches, faserreiches Beschäftigungsmaterial bereitstehen. Hier werden Heu, Stroh oder Sägemehl als Beispiele genannt. In wie weit Holz als veränderbares Beschäftigungsmaterial weiter anerkannt wird, ist unklar.
- Bei Fütterungssystem mit einem Fressplatzverhältnis von mehr als 1:1 muss gewährleistet sein, dass die Tiere permanent Zugang zum Futter haben. Bei der klassischen Sensorfütterung am Kurztrog wird dies über die Anpassung der Fütterungsintervalle sicherzustellen sein.
Die konkrete Ausgestaltung der zusätzlichen Haltungsvorgaben regeln die Ausführungshinweise. Diese sollen in den nächsten Monaten von den Bundesländern erstellt werden. Wichtig ist, dass hier praxisnahe Lösungen gefunden werden, um die Betriebe nicht noch weiter mit hohen Anforderungen zu belasten. Unverzichtbar sind zudem angemessene Übergangsfristen auch für die hier aufgeführten zusätzlichen Anforderungen an die Schweinehalter.