SUS 2/2021

Haltungs-VO: Details geklärt

Das Handbuch mit den Ausführungshinweisen zur Haltungs-VO liegt vor. Sie entscheiden, wie Behörden und Landwirte die Vorgaben sehen müssen.

Nach der Novellierung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung haben jetzt die Tierschutzreferenten der Bundesländer im national gültigen Handbuch die Ausführungshinweise für die Amtsveterinäre angepasst. Diese Hinweise sind zwar nicht rechtsbindend. Sie sollen aber den Interpretationsspielraum bei der Umsetzung der Verordnung eingrenzen und bei den behördlichen Kontrollen der Betriebe als Leitplanken dienen. Damit haben sie auch für die Landwirte eine sehr hohe Bedeutung. Denn neben der Einhaltung der unterschiedlichen, aber klar gesetzten Fristen wird es bei der betriebsindividuellen Umsetzung der Haltungs-VO darauf ankommen, dass Schweinehalter und Amtsveterinäre die Vorgaben gleich auslegen.

Mehr dazu lesen Sie in der neuen SUS 2/2021 im Beitrag "Haltungs-VO: Details geklärt".


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