SUS 4-2020

Haltungs-VO: Freilauf in Raten

Spätestens in acht Jahren sind im Deckzentrum nur noch kurze Fixierungszeiten erlaubt.

Anfang Juli hat der Bundesrat die neue Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verabschiedet. Vor allem die Beschlüsse zur Sauenhaltung haben in der Praxis zu Unverständnis geführt. Denn neben dem nahezu vollständigen Aus für den Kastenstand hat die Länderkammer geradezu luxuriöse Platzvorgaben für die abgesetzten Sauen definiert. Besonders gravierend sind die Folgen für das Deckzentrum. Denn hier lässt die neue Verordnung nur noch die Fixierung der Sauen zur Besamung zu. Noch einschneidender sind die neuen Platzvorgaben im Deckzentrum. Denn hier soll jeder Sau mindestens 5 m² Buchtenfläche zur Verfügung stehen. Spätestens in acht Jahren müssen die Praktiker die neuen Vorgaben für abgesetzte Sauen erfüllen. Wer den Weg nicht mitgehen kann oder will, muss schon in drei Jahren seinen Ausstieg aus der Sauenhaltung verbindlich melden. Spätestens in 15 Jahren gelten dann zusätzlich verschärfte Vorgaben für säugende Sauen.
Für die Betriebe stehen gewaltige Herausforderungen im Management und hohe Umbaukosten an. Um welche Knackpunkte es geht, lesen Sie in der neuen SUS 4-2020 ab Seite 12 im Beitrag Haltungs-VO: Freilauf in Raten.