Haltungs-VO: Platzvorgaben zum Abferkelstall vergessen?

Bezogen auf die Abstimmung der neuen Haltungs-VO war die letzten Tage davon gesprochen worden, dass angeblich versäumt wurde eine Mindestfläche für die Bewegungsbuchten im Abferkelstall festzuschreiben. Das ist aber so nicht richtig.

In den letzten Tagen ploppten verschiedene Meldungen auf, wonach sich bei der Abstimmung der neuen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Anfang Juli ein schwerer inhaltlicher Fehler eingeschlichen haben soll. Auch aus dem Umfeld des Landwirtschaftsministeriums und von mehreren Interessensverbänden war zu hören, dass bei den neuen Vorgaben zur Abferkelbucht wohl versäumt wurde, die vereinbarten 6,5 m² Mindestfläche für die Bewegungsbuchten im Gesetzesentwurf zu fixieren.

Inzwischen kristallisiert sich aber heraus, dass zwar in dem im Juli beschlossenen Verordnungsentwurf nicht explizit die Größe der Abferkelbucht genannt wird. Allerdings bezieht man sich darin eindeutig auf die Grunddrucksache aus dem November, wo konkret die 6,5 m² genannt werden. Generell warnen Branchenvertreter davor, dieses Missverständnis noch einmal zum Anlass zu nehmen grundlegend über die neuen Haltungsvorgaben diskutieren zu wollen. „Die Rechtsunsicherheit hat die Entwicklung unserer Sauenbetriebe lang genug gehemmt und speziell die Vorgaben für den Abferkelstall sind auch in Anbetracht der angemessenen Übergangsfristen für diesen Bereich vertretbar“, so ein Branchenkenner. Eine viel größere Herausforderungen seien die 5 m² uneingeschränkte Nutzfläche für die Sau im Deckbereich, heißt es weiter.