Haßleben: Gericht hebt Genehmigung auf

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat einen Berufungsantrag des Investors endgültig abgelehnt.

Die geplante Schweinemastanlage Haßleben in der Uckermark mit 37.000 Mastplätzen wird es nicht geben. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat Anfang letzter Woche die Aufhebung der 2013 erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bestätigt. Damit ist das im Oktober 2017 gefallene Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Potsdam rechtskräftig, mit dem die Genehmigung für die Anlage aufgehoben worden war.

Den Berufungsantrag hatte der Investor gestellt. Die Genehmigungsbehörde war zunächst davon ausgegangen, dass der Komplex der alten DDR-Mastanlage innerhalb des Orts Haßleben in der Uckermark eingebettet sei. Dem widersprach das Gericht mit dem Argument, dass sich eine solche Großanlage nicht in ein kleines Dorf "einfügt". Im Außenbereich sei das Vorhaben aber nicht genehmigungsfähig.

Gegen die Zulassung der Schweinemastanlage geklagt hatten die Umweltverbände Nabu und BUND sowie der "Deutsche Tierschutzbund" zusammen mit dem "Deutschen Tierschutzbund Landestierschutzverband Brandenburg".