Industrieemissionsrichtlinie muss mit Tierwohl vereinbar sein

Die neue Industrieemissionsrichtlinie sieht eine Ausweitung der Schwellenwerte für die Tierhaltung vor.

Die Vorschläge der Brüsseler Kommission zur Überarbeitung der europäischen Industrieemissionsrichtlinie, die eine Ausweitung der Schwellenwerte für die Tierhaltung vorsehen, sind bei der großen Mehrheit der Umweltminister grundsätzlich auf Zustimmung gestoßen. Allerdings warnten mehrere Ressortchefs bei ihrem Treffen vergangene Woche in Luxemburg davor, dass bei den Vorgaben auch die Tierwohlstandards hinreichend berücksichtigt werden müssten. So dürften Offenställe nicht benachteiligt werden.

Zudem sind aus Sicht einiger Umweltminister die von der EU-Behörde vorgeschlagenen Schwellenwerte für Großvieheinheiten (GVE) zu hoch angesetzt. Die Kommission will mit der neuen Richtlinie den Geltungsbereich in der Tierhaltung bekanntlich auf weitere Schweine- und Geflügelhaltungen sowie erstmals auch auf größere Rinderbetriebe ausweiten. Vorgesehen ist dabei ein Schwellenwert von 150 GVE. Gemäß dem Vorschlag sollen die neuen Vorschriften schrittweise umgesetzt werden. Betroffen wären dann nach Angaben der Kommission etwa 185.000 Betriebe in der gesamten EU; derzeit sind es rund 20 000.

EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius verteidigte die strengeren Regeln. Bisher seien lediglich 4 % der Schweine- und Geflügelhaltungen durch die geltende Richtlinie abgedeckt, Rinderhalter überhaupt nicht. Angesichts der Tatsache, dass rund zwei Drittel der Ammoniak- und die Hälfte der Methanemissionen ihre Quelle in der Nutztierhaltung hätten, und hier in den vergangenen Jahren keine Verbesserungen erzielt worden seien, gebe es keine Alternative zu den strengeren Vorgaben, betonte Sinkevičius. Federführend für die Gesetzesinitiative sind die EU-Umweltminister; die Landwirtschaftsminister können ihren Kollegen nur beratend zur Seite stehen. AgE