Kastenstand: Bundesrat bestätigt Versäumnis

Bei der Abstimmung zum Kastenstand wurden keine Flächenvorgaben für Abferkelbuchten festgehalten.

Bei der Abstimmung des Bundesrats zur Neuregelung der Kastenstandhaltung von Sauen ist es zu einem Fehler gekommen, der zumindest kurzfristig wieder für Unsicherheit sorgen könnte. Ein Vertreter der Länderkammer bestätigte am vergangenen Mittwoch (5.8.) Medienberichte, nach denen bei der Sitzung am 3. Juli über eine fehlerhafte Vorlage entschieden wurde. In der bei der Abstimmung vorliegenden Fassung zum § 24 Absatz 5 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung fehlte die vorgesehene Regelung über eine Mindestfläche von 6,5 m2 für Abferkelbuchten. Nach Auskunft des Bundesrats sind die Folgen dieses Vorgangs derzeit noch unklar. Grundsätzlich gelte damit die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in ihrer bisherigen Form weiter. Diese schreibt in Bezug auf Abferkelbuchten nur vor, dass hinter der Sau „genügend Bewegungsfreiheit für das ungehinderte Abferkeln sowie für geburtshilfliche Maßnahmen besteht“. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen liegt nun beim Bund. Möglich ist beispielsweise, dass die ganze Verordnung mit allen politischen Unwägbarkeiten erneut in die Entscheidung geht. Laut Bundesrat wäre aber auch denkbar, dass die aktuelle Verordnung rechtskräftig wird und die Frage der Mindestfläche in einer Einzelverordnung „nachgearbeitet“ wird. Das Bundeslandwirtschaftsministerium teilte auf Anfrage mit, man werde die Länder nun dabei unterstützen, den Fehler rechtssicher zu beheben und die vereinbarte Mindestfläche für die Abferkelbuchten festzulegen. Das Ressort weist außerdem darauf hin, dass aufgrund der vorgeschriebenen Notifizierung der Verordnung bei der Europäischen Union eine Verkündung frühestens im Dezember dieses Jahres erfolgen kann. AgE