Länder wollen Größenbeschränkung für Ställe

Der Großbrand in der Zuchtanlage Alt Tellin hat Diskussionen um die Bestandsobergrenzen ausgelöst.

Der Bundesrat forciert die Diskussion um Bestandsobergrenzen in der Tierhaltung. In einer am vergangenen Freitag gefassten Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, Größenbeschränkungen für Tierhaltungsanlangen unter anderem aus Klimaschutz-, Umweltschutz-, Tierseuchen- und Brandschutzgründen zu prüfen und ein konkretes Konzept vorzulegen. Handlungsbedarf macht die Länderkammer auch hinsichtlich einer Flächenbindung der Tierhaltung geltend. Laut Entschließung soll die Regierung eine auf Landkreisebene bezogene Begrenzung des Viehbesatzes einführen. Maßgeblich sollen die jeweiligen Futterbedarfe und Nährstoffausscheidungen sein. Ziel sei die Etablierung einer regionalen, nachhaltigen, tierschutzgerechten und bodengebundenen Tierhaltung in Deutschland, heißt es in der Begründung.
Schließlich fordert der Bundesrat konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes in Tierhaltungsanlagen. Unter anderem soll die Bundesregierung jährlich Informationen zu Stör- und Brandfällen in Tierhaltungsanlagen bereitstellen, sofern diese mit hohen Tierverlusten einhergehen. Im Baurecht sollen für Tierhaltungsanlagen bundesweite Mindeststandards für den Brandschutz verankert werden. Die Entschließung geht auf eine Initiative von Mecklenburg-Vorpommern zurück. Den Anlass für Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus gab der verheerende Brand in der Ferkelzuchtanlage Alt Tellin im März dieses Jahres. Von den dort gehaltenen rund 9 000 Sauen und 50 000 Ferkeln konnten lediglich 1 300 Tiere gerettet werden. Insgesamt 18 Stallgebäude wurden vernichtet. AgE