Neue TA Luft tritt in Kraft

Ab dem 1. Dezember tritt die TA Luft in Kraft und die Übergangsfristen beginnen.

Am 01.12.2021 tritt die neue TA Luft in Kraft. Das umfassende zentrale Regelwerk zur Reinhaltung der Luft ist das Ergebnis langer Verhandlungen, denen der Bundesrat Ende Juni zugestimmt hat. Mehr als 50.000 Anlagen müssen nun kurzfristig schärfere Auflagen zum Immissionsschutz erfüllen. Auch die Schweinehalter sind teilweise betroffen.
Im Fokus stehen Ställe, bei denen aufgrund der Tierplatzzahlen eine Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSch) nötig ist. Nach derzeitigem Wissenstand müssen große BImSch-Anlagen mit mehr als 2 000 Mast- bzw. 750 Sauenplätzen eine Technik zur Abluftreinigung nachrüsten, sofern dies verhältnismäßig ist. Ist die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben, muss der BImSch-Betrieb mindestens 40 % Ammoniak gegenüber dem Referenzwert einsparen. Kleine BImSch-Anlagen mit 1 500 bis 2 000 Mastplätzen bzw. 560 bis 750 Sauenplätzen müssen ebenfalls 40 % Ammoniak einsparen. Große BImSch-Anlagen sollten sich darauf einstellen, dass sie spätestens in fünf Jahren und kleine BImSch-Anlagen in neun Jahren mindestens 40 % Ammoniak einsparen müssen. Die Übergangsfristen beginnen mit dem Inkrafttreten der neuen TA Luft zu Anfang Dezember.

Mehr zur neuen TA Luft lesen Sie in der SUS-Ausgabe 3-2021 ab Seite 20
im Beitrag TA Luft blockiert Offenstall