Niedersachsen: 12 Mio. € für effiziente Düngung

Die Investitionsförderung soll die Emissionen aus Düngemitteln vermindern.

Die Landesregierung in Niedersachsen stellt für dieses Jahr 12 Mio. € für Vorhaben zur Reduzierung von Nährstoffausträgen aus Düngemitteln bereit. Das Ziel ist, die Emissionen aus der Lagerung und dem Einsatz zu senken. Der größte Teil der Mittel steht für die Förderung verschiedener Investitionen zur Verfügung. Gefördert wird die Beschaffung bzw. Errichtung folgender Gegenstände:

  • Zusätzliche Wirtschaftsdüngerlagerkapazitäten. Förderfähig sind separate Baukörper zur Lagerung von Gülle, Jauche oder Festmist, soweit die Kapazitäten nicht bereits gesetzlich vorgeschrieben sind. Eine feste Abdeckung oder ein Zeltdach wird vorgeschrieben.
  • Abdeckungen für bestehende Güllebehälter oder Mistplatten (festes Dach oder Zeltdach).
  • Gülleaufbereitungsanlagen (für alle Arten der Aufbereitung).
  • Nahinfrarot-Sensoren (NIRS).
  • Technik zur Ansäuerung von Wirtschaftsdüngern während der Ausbringung,
  • Stickstoff-Sensoren.
  • Pneumatische Düngerstreuer etc.

Die Zuwendung wird landwirtschaftlichen Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen gewährt. Gewerbliche Unternehmen wie Lohnunternehmen oder Biogasanlagen sind ausgeschlossen. Betriebe mit mehr als 3,0 Großvieheinheiten je Hektar (GV/ha) werden nicht gefördert. Die Förderung erfolgt als Zuschuss von 35 %. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 10.000 Euro netto. Maximal förderfähig ist ein Investitionsvolumen von 200.000 Euro. Die genaue Antragsfrist und die detaillierten Förderbedingungen sind auf der Homepage der Bewilligungsbehörde der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu finden.